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- Brauche ich ein Visum für die Einreise nach Österreich?
- Wie wird das Wetter in Österreich?
- Wann sind Feiertage in Österreich?
- Kann ich mir die Umsatzsteuer bei Kongressen/Tagungen/Incentives in Österreich rückvergüten lassen?
Österreich ist Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Abkommens. Für die Einreise nach Österreich genügt bei EU-Bürgern ein amtlicher Personalausweis; Bürger aus anderen Staaten müssen sich vor Antritt der Reise über die für ihr Land geltenden Einreisebestimmungen nach Österreich erkundigen.
Zwischen sämtlichen Schengen-Staaten gibt es keine Grenzkontrollen. Das Mitführen eines Identitätsdokuments ist jedoch Pflicht.
Zwischen sämtlichen Schengen-Staaten gibt es keine Grenzkontrollen. Das Mitführen eines Identitätsdokuments ist jedoch Pflicht.
Österreich liegt in der gemäßigten Zone im Übergangsbereich von atlantisch beeinflusstem und kontinental ausgeprägtem mitteleuropäischem Klima. Die vier Jahreszeiten (Frühling, Sommer, Herbst und Winter) weisen den jeweils typischen Temperatur- und Klimacharakter auf.
Bedingt durch die topographische Vielfalt und die relativ große West- Osterstreckung unterscheiden sich im wesentlichen drei Klimabereiche:
Osten: bereits kontinental beeinflusstes pannonisches Klima - niederschlagsarm, heiße Sommer aber nur mäßig kalte Winter.
Gebirgsregionen: alpines Klima -niederschlagsreich (ausgenommen inneralpine Tallagen wie zum Beispiel das obere Inntal), kurze Sommer, lange Winter.
Übriges Bundesgebiet: Übergangsklima von atlantisch beeinflusst (im Westen) bis kontinental beeinflusst (im Südosten).
Bedingt durch die topographische Vielfalt und die relativ große West- Osterstreckung unterscheiden sich im wesentlichen drei Klimabereiche:
Osten: bereits kontinental beeinflusstes pannonisches Klima - niederschlagsarm, heiße Sommer aber nur mäßig kalte Winter.
Gebirgsregionen: alpines Klima -niederschlagsreich (ausgenommen inneralpine Tallagen wie zum Beispiel das obere Inntal), kurze Sommer, lange Winter.
Übriges Bundesgebiet: Übergangsklima von atlantisch beeinflusst (im Westen) bis kontinental beeinflusst (im Südosten).
Neujahrstag
2008 1. Jänner
2009 1. Jänner
Heilige Drei Könige
2008 6. Jänner
2009 6. Jänner
Ostermontag
2008 24.März
2009 13. April
Staatsfeiertag
2008 1. Mai
2009 1. Mai
Christi Himmelfahrt
2008 1. Mai
2009 21. Mai
Pfingstmontag
2008 12. Juni
2009 1. Mai
Fronleichnam
2008 22. Mai
2009 11. Juni
Maria Himmelfahrt
2008 15. August
2009 15. August
Nationalfeiertag
2008 26. Oktober
2009 26. Oktober
Allerheiligen
2008 1. November
2009 1. November
Maria Empfängnis
2008 8. Dezember
2009 8. Dezember
Christtag
2008 25. Dezember
2009 25. Dezember
Stefanitag
2008 26. Dezember
2009 26. Dezember
2008 1. Jänner
2009 1. Jänner
Heilige Drei Könige
2008 6. Jänner
2009 6. Jänner
Ostermontag
2008 24.März
2009 13. April
Staatsfeiertag
2008 1. Mai
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Christi Himmelfahrt
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2009 21. Mai
Pfingstmontag
2008 12. Juni
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Fronleichnam
2008 22. Mai
2009 11. Juni
Maria Himmelfahrt
2008 15. August
2009 15. August
Nationalfeiertag
2008 26. Oktober
2009 26. Oktober
Allerheiligen
2008 1. November
2009 1. November
Maria Empfängnis
2008 8. Dezember
2009 8. Dezember
Christtag
2008 25. Dezember
2009 25. Dezember
Stefanitag
2008 26. Dezember
2009 26. Dezember
Ausländische Kongressveranstalter, die in ihrem Ansässigkeitsstaat umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind, werden auch in Österreich mit der Veranstaltung von Kongressen umsatzsteuerpflichtig und verrechnen Kunden (Kongressteilnehmern und österreichischen Ausstellern) die österreichische Umsatzsteuer.
Von der insgesamt geschuldeten Umsatzsteuer ziehen Sie die von Ihnen von Hotels etc. verrechnete österreichische Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Die österreichische Umsatzsteuer bewirkt also (wie in anderen EU-Staaten) keine Kostenbelastung!
Die Umsatzsteuerabrechnung wird über einen "Fiskal-Vertreter" (Steuerberater) gemacht, wenn der Kongressveranstalter keinen Sitz oder Wohnsitz in Österreich hat.
Werbeleistungen des Veranstalters für ausländische Unternehmen, die z.B. am Kongress ihre Produkte ausstellen, werden (nach dem "Reserve-Charge-System" der EU) ohne Umsatzsteuer verrechnet.
Im Ausland nicht umsatzsteuerpflichtige Non-Profit-Organisationen sind auch in Österreich nicht umsatzsteuerpflichtig. Sie verrechnen keine Umsatzsteuer und erhalten auch keine Vorsteuer refundiert. Auch für sie besteht dieselbe Regelung wie in andern EU-Staaten.
Die österreichische Umsatzsteuer für Beherbungs- und Verpflegungsleistungen beträgt 10 % und für alle anderen Leistungen 20 %.
Vorausgesetzt, dass Sie sich entschlossen haben, Ihren Kongress in Österreich zu organisieren, kann Ihr Steuerberater die notwendigen Abrechnungen für das österreichische Finanzamt veranlassen.
Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten österreichischen Steuerberater.
Der Erstattungsantrag ist beim Finanzamt Graz-Stadt, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Kongress stattfindet, zu stellen.
Finanzamt Graz-Stadt (FA 69)
Conrad-von-Hötzendorf-Straße 14-18
8010 Graz - Österreich
Tel 043 (0) 316 881
Fax +43 (0) 316 817 608


